Externe Meldestellen
Sie haben auch die Möglichkeit, die zuständige externe Meldestelle zu kontaktieren. Eine externe Meldestelle ist eine Behörde, an die mündlich oder schriftlich Informationen über Fehlverhalten in Unternehmen mitgeteilt werden können.
Die zentrale externe Meldestelle ist beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet. Außerdem gibt es weitere externe Meldestellen mit Sonderzuständigkeiten bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie beim Bundeskartellamt. Informieren Sie sich bitte in Zweifelsfällen auch auf den Webseiten dieser Meldestellen.
Der Gesetzgeber empfiehlt jedoch, vorrangig die interne Meldestelle zu nutzen, wenn im Unternehmen effektive Maßnahmen gegen den Verstoß ergriffen werden können und Sie keine beruflichen Nachteile befürchten müssen. Die interne Meldestelle bietet in der Regel den Vorteil, dass sie speziell für Hinweise aus Ihrem Unternehmen eingerichtet wurde. Dadurch kann schnell eine zielgerichtete Untersuchung und eine angemessene Reaktion auf den Hinweis erfolgen.
Diese interne Meldestelle wird vom Branchenverband betreut. Der Verband ist unabhängig und unparteiisch. Seine Aufgabe besteht darin, Hinweise objektiv und neutral anzunehmen und entsprechend zu bearbeiten.