Was passiert mit meinem Hinweis?

Veröffentlicht von A.M. Hoffmeister am

Prozessablauf

Nachdem Sie Ihre Meldung abgegeben haben, wird diese automatisch an den Fallbearbeiter der Meldestelle gesendet. Wir prüfen, ob die Meldung in den Geltungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt und ob die Informationen reichen, um weitere Untersuchungen einzuleiten.

Vielleicht benötigen wir mehr Informationen von Ihnen, um den Vorfall besser zu verstehen und angemessen zu handeln. In diesem Fall stellen wir Ihnen gezielt Fragen über das Portal.

Wenn der Hinweis plausibel und stichhaltig ist, leiten wir ihn an die zuständige Ansprechperson in Ihrem Unternehmen weiter. Diese Person hat eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterschrieben. Sie ist also verpflichtet, den Hinweis und alle weiteren Informationen vertraulich zu behandeln und Ihre Identität zu schützen. Wenn Sie möchten, wird der Hinweis ohne Ihren Namen an Ihr Unternehmen weitergeleitet.

Die Verantwortung für die weiteren Schritte liegt bei Ihrem Unternehmen und nicht bei der Meldestelle. Ihr Unternehmen prüft den gemeldeten Sachverhalt und ist zuständig für die Beendigung des Verstoßes. Die Ansprechperson im Unternehmen wird den Hinweis sorgfältig untersuchen, Beweise sammeln und geeignete Maßnahmen ergreifen. Dazu können interne Ermittlungen, die Zusammenarbeit mit externen Behörden oder andere geeignete Maßnahmen gehören.

Über den Fortschritt der Untersuchung oder ergriffene Maßnahmen erhalten Sie Rückmeldung über das Portal. Es kann jedoch sein, dass wir keine Details mitteilen können, z.B. aus Gründen der Vertraulichkeit oder um laufende Ermittlungen nicht zu gefährden.

Während des gesamten Verfahrens schützen wir Ihre Identität und gehen vertraulich mit Ihrem Hinweis um.

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