Das Hinweisgeberportal

Veröffentlicht von A.M. Hoffmeister am

Gemäß Hinweisgeberschutzgesetz können Sie als Beschäftigte Verfehlungen in Ihrem Unternehmen melden und so zur Aufdeckung von Missständen beitragen. Das Gesetz sorgt dafür, dass Sie aufgrund Ihrer Meldung keine beruflichen oder persönlichen Nachteile (wie Kündigung, Abmahnung oder Diskriminierung) haben. Eine Reihe von Mechanismen schützen Ihre Identität und verhindern Vergeltungsmaßnahmen.

Das Hinweisgeberportal steht den Beschäftigten von teilnehmenden Mitgliedsunternehmen des Verbandes als Meldeplattform zur Verfügung. Die Geschäftsstelle betreibt die Meldestelle gemäß den Kriterien des Hinweisgeberschutzgesetzes und im Auftrag der teilnehmenden Mitgliedsunternehmen.

Es ist eine unabhängige, unparteiische und vertrauliche Meldestelle, die Ihren Schutz und Ihre Sicherheit als Hinweisgeber gewährleistet. Als Beschäftige können Sie Ihre Bedenken und Beweise sicher und anonym über das Portal einreichen. Melden können Sie zum Beispiel Verstöße wie Korruption, Diebstahl, sexuelle Belästigung, Betrug und andere Verstöße gemäß Hinweisgeberschutzgesetz. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs.

Kategorien: Allgemein